Entwurf: Vor Veröffentlichung juristisch prüfen. Markierte Angaben[[…]] fehlen noch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für die Nutzung von Farola durch ambulante Pflegedienste. Version 1.0 · Stand: 28.09.2026.

1. Geltungsbereich

Anbieter von Farola ist die 997 Ventures UG (haftungsbeschränkt), Sonnenhof 13, 67677 Enkenbach-Alsenborn, vertreten durch Finn Lauppert von Peharnik (HRB 33133), E-Mail: info@farolacare.com.

Entwurf zur rechtlichen Prüfung. Dies ist eine Vorlage der Version 1.0, noch nicht anwaltlich freigegeben. Einzelne Angaben (Abrechnungsverfahren, Haftungshöchstbetrag) legt der Anbieter noch fest; bis dahin bleibt der Entwurfshinweis stehen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag über die Nutzung von Farola zwischen dem Anbieter und dem Pflegedienst. Farola richtet sich ausschließlich an Unternehmen; der Pflegedienst schließt den Vertrag als Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Vertrag mit Verbraucher:innen kommt nicht zustande.

Für die Nutzung der Website, des Dashboards und der App „Farola Care“ durch die Mitarbeitenden gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei Widersprüchen gehen diese AGB den Nutzungsbedingungen vor; für den Datenschutz geht der AVV vor.

2. Vertragsschluss

Der Pflegedienst registriert sich online. Der Vertrag kommt in zwei Schritten zustande:

  • Die Registrierung bereitet den Vertrag vor. Sie wird wirksam, sobald die Ansprechperson den Bestätigungslink in ihrer E-Mail öffnet und selbst ein Passwort festlegt; erst dann entsteht der Pflegedienst.
  • Verbindlich wird der Vertrag mit der Bestätigung im Produkt: Die Administration bestätigt diese AGB und den AVV und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis, über drei nicht vorbelegte Kontrollkästchen.
  • Für den Pflegedienst handelt dabei nur eine Person mit der Rolle Administrator:in. Andere Rollen (Disposition, Lesezugriff) sehen einen Hinweis, aber nicht die Bestätigung.
  • Farola protokolliert jede Bestätigung fortschreibend (nicht überschreibend) mit Name, E-Mail, Rolle, Zeitpunkt und Version und schickt der bestätigenden Person eine Bestätigung per E-Mail.

3. Leistungen und Vergütung

Farola ist eine Zusatzsoftware für ambulante Pflegedienste. Sie läuft zusätzlich zur vorhandenen Pflegesoftware und ersetzt weder die Abrechnung noch eine zertifizierte Pflegedokumentation nach SGB XI.

  • Die Grundnutzung ist kostenlos: 0 € pro Monat, keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme.
  • Kostenpflichtig ist allein die Nutzung der KI-Funktionen (etwa Transkription und Auswertung von Gesprächen, Sprachassistent, Telefon-KI). Sie wird nach Verbrauch abgerechnet.
  • Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

[[Abrechnung der KI-Nutzung noch festzulegen: die Preise (Preisverzeichnis), das Abrechnungsverfahren (etwa Vorauszahlung oder nachträgliche Rechnung), der Zahlungsweg und die Fälligkeit ergänzt der Anbieter hier.]]

4. Tägliches KI-Budget und Obergrenzen

Zum Schutz vor unbeabsichtigten Kosten und vor Missbrauch gelten je Pflegedienst Obergrenzen für die KI-Nutzung.

  • Standardmäßig sind es bis zu 30 KI-Aufrufe pro Minute und ein Tagesbudget von 5 € je Pflegedienst.
  • Ist eine Grenze erreicht, pausieren die KI-Funktionen bis zum nächsten Zeitraum; die übrige Nutzung von Farola bleibt möglich.
  • Die Grenzen können auf Wunsch des Pflegedienstes angepasst werden.

5. KI-Ergebnisse und fachliche Verantwortung

  • Maschinell erzeugte Inhalte (Zusammenfassungen, Auswertungen, Tourenvorschläge, Antworten des Assistenten) sind Vorschläge. Sie können unvollständig oder falsch sein und werden vor der Verwendung von einer fachkundigen Person geprüft.
  • Pflegerische, medizinische und dispositive Entscheidungen (Pflege, Planung, Dokumentation) verantwortet allein der Pflegedienst.
  • Farola ist kein Medizinprodukt und keine Notruf-Einrichtung. Im Notfall wählen Sie 112.

6. Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit (kein Service-Level-Agreement). Wartungen legen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Einsatzzeiten. Abweichende Zusagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7. Pflichten des Pflegedienstes

  • Der Pflegedienst ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten und der Verarbeitung verantwortlich.
  • Er holt die erforderlichen Einwilligungen ein, insbesondere für Gesprächsaufnahmen der Klient:innen.
  • Er stellt die arbeitsrechtliche Grundlage der Ortung sicher; Standortdaten der Pflegekräfte sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG), und eine Betriebsvereinbarung kann die Ortung begrenzen.
  • Er hält die Zugangsdaten geheim, benennt weisungsbefugte Personen und beendet den Zugang ausgeschiedener Mitarbeitender.
  • Er nutzt Farola nur für die eigene Tätigkeit als Pflegedienst und nicht in rechtswidriger Weise.

8. Auftragsverarbeitung

Für alle personenbezogenen Daten, die wir im Auftrag des Pflegedienstes verarbeiten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags. Der Pflegedienst bleibt Verantwortlicher; wir verarbeiten ausschließlich auf seine dokumentierte Weisung.

9. Laufzeit, Kündigung und Datenexport

  • Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und hat keine Mindestlaufzeit.
  • Beide Seiten können jederzeit ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Nach Vertragsende gibt der Auftragsverarbeitungsvertrag vor, dass wir die personenbezogenen Daten nach Wahl des Pflegedienstes zurückgeben oder löschen (AVV § 9).
  • [[Export und Löschung bei Vertragsende: Verfahren und Frist noch festzulegen.]]

10. Haftung

  • Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Die Haftung nach dem vorstehenden Punkt ist je Schadensfall insgesamt begrenzt auf [[Haftungshöchstbetrag noch festzulegen]].
  • Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO und dem AVV bleibt unberührt.

11. Änderungen dieser AGB

  • Wir können diese AGB und die Preisliste mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa neue Funktionen, eine geänderte Rechtslage oder geänderte Kosten.
  • Über wesentliche Änderungen informieren wir die Administration vorab, per E-Mail und mit einem Hinweis im Dashboard, und bitten um erneute Bestätigung im Produkt.
  • Widerspricht der Pflegedienst der Änderung oder bestätigt er sie nicht, kann jede Seite zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.

12. Apps aus dem App Store

Für Apps, die Sie über den Apple App Store beziehen, gilt ergänzend die Standard-Lizenzvereinbarung für Endnutzer (EULA) von Apple. Vertragspartner für die App ist der Anbieter, nicht Apple; Apple ist für die App und ihre Inhalte nicht verantwortlich.

13. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (Kaiserslautern), soweit der Pflegedienst Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.