Datenschutz und Sicherheit

Drei heikle Datenarten gleichzeitig — und für jede eine klare Regel.

Gesundheitsdaten von Klient:innen (Art. 9 DSGVO)

  • Verarbeitung nur für die Versorgung. Der Pflegedienst ist Verantwortlicher, Farola arbeitet als Auftragsverarbeiter.
  • Datenbank und Dateien liegen in der EU; KI-Funktionen laufen ausschließlich über Vertex AI in der EU-Region, ohne Training auf Ihren Daten.
  • Keine Gesundheitsdaten in Fehlerprotokollen, Dateinamen oder Adresszeilen.

Standortdaten von Pflegekräften

  • Ortung nur während einer aktiven Tour, sichtbar in der App.
  • Keine Auswertungen über Personen — Standort dient der Disposition, nicht der Verhaltenskontrolle.
  • Ortung ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG): Farola ist so gebaut, dass eine Betriebsvereinbarung sie klar begrenzen kann.

Gesprächsaufnahmen

  • Nur mit dokumentierter, widerrufbarer Einwilligung — geprüft in der App und auf dem Server.
  • Audio ist die am kürzesten gespeicherte Datenart: nach Transkription und Auswertung wird es nach Fristablauf automatisch gelöscht.
  • Auswertungen sind Vorschläge und werden vor der Übernahme von einem Menschen freigegeben.

Mandantentrennung und Zugriff

  • Jeder Pflegedienst ist ein eigener Mandant; Datenbank-Richtlinien trennen die Daten.
  • Rollen im Dashboard: Admin, Disposition, Lesezugriff. Pflegekräfte sehen nur ihre eigene Tour.
  • Sitzungen der App sind an ein Gerät gebunden und einzeln widerrufbar, Zugangs-Token werden nur als Hash gespeichert.